Artikel gefunden bei »Tiervision Dein Tier und Du«
Wie sieht die rechtliche Situation in Deutschland aus? Ein Hund ist bei großer Hitze im Auto gefangen und kämpft um sein Leben - was darf ich tun? Mache ich mich strafbar wenn ich die Scheibe einschlage um den Hund zu retten?
Immer wieder hört man von Situationen, in den unverantwortliche Hundehalter ihren Vierbeiner alleine im Auto zurück lassen - auch wenn die Temperaturen steigen. Oft hört man Ausreden wie "es war doch nur eine kurze Zeit!" oder "das Auto stand doch im Schatten".
Das die Sonne im Laufe des Tages wandert und ein Auto was jetzt im Schatten steht irgendwann in der Sonne steht bzw. wie schnell die Temperaturen in einem geschlossenen Auto generell steigen werden vernachlässigt oder man ist sich darüber nicht im Klaren.
Erst vor wenigen Tagen haben wir über das Drama in Köln berichtet. Passanten fanden einen völlig erschöpften Hund alleine in einem überhitzen Auto. Die Feuerwehr musste ihn sogar reanimieren!
Aber auch die Geschichte aus den USA schlug hohe Wellen. Ein kleiner Hund in einem verschlossenen Auto ist der Mittagssonne ausgesetzt und kämpft um sein Leben. Ein Mann schlägt die Scheibe ein - und wird zum Schluss verhaftet!
Doch wie ist die rechtliche Situation in Deutschland?
Die Meinungen fast aller Hundefreunde ist klar: Man würde die Scheibe einschlagen und den Hund retten. Eine Anzeige würde man in Kauf nehmen.
Fakt ist - es ist nicht immer eine Straftat!
Wir haben hierzu Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin und Expertin für „Tierrecht“ befragt.
„Leider sterben jedes Jahr immer wieder Hunde in überhitzen Autos, z.B. auf Parkplätzen vor Supermärkten, Messen, Hundeaustellungen etc. Wer einen Hund aus seiner Notlage befreit indem er eine Scheibe einschlägt, zerstört vorsätzlich fremdes Eigentum. Dies fällt - eigentlich - unter die Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden kann.
Entscheidend ist aber, dass es sich nur dann tatsächlich auch um eine Straftat handelt, wenn die Sachbeschädigung „rechtswidrig“ war, so der § 303 StGB. Sprich, eine rechtmäßige Sachbeschädigung ist nicht strafbar. Die lebensbedrohliche Notlage des Hundes kann daher die vorsätzliche Sachbeschädigung im Einzelfall rechtfertigen bzw. entschuldigen. Zur Sicherheit sollten Sie jedoch immer zunächst die Polizei verständigen und z.B. den Fahrer ausrufen lassen, wenn möglich, bevor Sie eine Scheibe einschlagen. Bitten Sie auch möglichst viele Zeugen hinzu und notieren sich deren Namen und Kontaktdaten.“
Wann ist eine solche Notsituation gegeben? Woran erkennt man eine lebensbedrohliche Situation des Hundes?
Wir haben hierzu Dr. Ralph Peter von Stumberg (Tierarzt aus Köln) befragt:
Selbst bei leicht geöffneten Fensterscheiben werden im Auto in der Sonne schnell Temperaturen von über 40 Grad erreicht. Der Hund hechelt stark und extrem schnell , speichelt sehr stark. Dieser kann zum Teil nicht mehr abgeschluckt werden, sodass der Hund oft nass vom Speichel ist. Die Hunde taumeln und haben Schwierigkeiten zu stehen. Sehr häufig erbrechen sie. Schließlich kommt es zu Bewusstseinsstörunen und - trübungen. Dann folgen Krämpfe und der Tod ist nicht weit wenn nicht sofort Hilfe kommt!
Unser Fazit: Jeder Hundefreund sollte handeln, wenn er einen Vierbeiner in einer solchen Notsituation sieht. Hierzu sind wir von unserem Gewissen her verpflichtet!
Die schönste Begründung lieferte Michael Hammons, der in Georgia keine Sekunde zögerte und die Autoscheibe einschlug: "Glas wird täglich neues produziert, einen Hund kann man jedoch nicht ersetzen!"
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